Am heutigen Tage fand eine auswärtige Sitzung des Landeskabinetts im Verwaltungsgericht Düsseldorf statt. Im Anschluss an eine Begrüßung durch den Präsidenten des Verwaltungsgerichts, Herrn Prof. Dr. Heusch, erfolgte die Beratung des Ministerpräsidenten Armin Laschet und seiner Ministerinnen und Minister in einem der großen, holzgetäfelten Sitzungssäle des Gerichts – in historischer Atmosphäre. Das 1908 fertig gestellte, im Stile der Gotik und des Jugendstils erbaute Haus diente zunächst über viele Jahrzehnte als Administration der Stahlindustrie. Der Name „Stahlhof“ erinnert noch heute daran. Nach dem Ende des zweiten Weltkriegs fungierte das Gebäude als Kommandozentrale zunächst der amerikanischen und dann der britischen Besatzungsmacht. Schließlich war es die britische Militärregierung, die in ihrem Wirkungsbereich die früheren Provinzen des Staates Preußen auflöste und vorläufig mit der staatsrechtlichen Stellung als selbständige Länder ausstattete. Dabei wurden im „Stahlhof“ im Sommer 1946 die entscheidenden Besprechungen abgehalten und u.a. die Einsetzung des ersten Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Rudolf Amelunxen, vorbereitet.

Der nunmehr elfte nordrhein-westfälische Ministerpräsident, Armin Laschet, äußerte nach der Sitzung des Landeskabinetts im Verwaltungsgericht Düsseldorf: „Der Stahlhof in Düsseldorf ist der Geburtsort des Landes Nordrhein-Westfalen. Dass wir kurz nach dem Landesgeburtstag am 23. August als Kabinett an diesem historischen Ort tagen können, ist eine besondere Freude und Ehre. Im Stahlhof wurde vor 74 Jahren der Grundstein unseres Landes gelegt, als an dieser Stätte die entscheidenden Gespräche zur Einsetzung der ersten nordrhein-westfälischen Landesregierung stattfanden und die Geburtsurkunde des Landes verfasst wurde – ein Meilenstein unserer Landesgeschichte. Die damaligen Verantwortlichen sind mit Mut und Entschlossenheit vorangegangen. Der Geist der Gründung prägt bis heute unser Land.“

Die großzügigen Räumlichkeiten des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bieten den Mitgliedern der Landesregierung auch mit Blick auf den Infektionsschutz ausreichenden Platz. Im täglichen Sitzungsbetrieb kann das Gericht die Vorgaben der Coronaschutzregelungen ohne weiteres umsetzen. So gewährleistet es auch in Zeiten erhöhter Infektionsgefahren sicheren Rechtsschutz.

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Quelle: „Land NRW / Mark Hermenau“.