Der vom Präsidium des Verwaltungsgerichts Düsseldorf beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen.

Maßgeblich ist jedoch der jeweilige in der Verwaltungsgeschäftsstelle ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.