Bitte beachten Sie für die Übermittlung elektronischer Post an das Verwaltungsgericht Düsseldorf die nachfolgenden Hinweise.
Schriftverkehr in Rechtssachen
In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Ihre E-Mail in Rechtssachen wird daher nicht bearbeitet.
Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr).
Auf der Website der Justiz in Nordrhein-Westfalen
erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.
Schriftverkehr mit der Verwaltung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf
Sämtlicher Schriftverkehr mit der Verwaltung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf außerhalb von Rechtssachen kann seit dem 1. Juli 2014 elektronisch erfolgen (vgl. §§ 2 Absatz 1, 1 Absatz 3 EGovG, § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG NRW). Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@vg-duesseldorf.nrw.de
.
Der Übermittlungsweg per E-Mail kann grundsätzlich auch dann genutzt werden, wenn eine Rechtsvorschrift für die Kommunikation die Schriftform anordnet. In diesem Fall muss das elektronische Dokument aber mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein (§ 3a Abs. 2 Sätze 1 und 2 VwVfG NRW). Nicht zulässig ist, die Signierung mit einem Pseudonym zu versehen, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht (§ 3a Abs. 2 Satz 3 VwVfG NRW).
Für den Schriftverkehr mit der Verwaltung des Verwaltungsgerichts werden auf der Grundlage von § 3a Abs. 1 Satz 3 VwVfG NRW die Formatstandards und die für die Bearbeitung durch das Gericht geeigneten technischen Formate wie folgt bekannt gegeben:
| Format | Version / Einschränkungen | Erstellung durch Programm (Beispiel) | Gültigkeit |
| Microsoft Word |
|
Microsoft Word | bis auf weiteres |
| Adobe PDF (Portable Document Format |
|
Adobe-Acrobat-Writer; Free-PDF | bis auf weiteres |
| JPG |
|
Adobe Photoshop | bis auf weiteres |
| TIFF |
|
Adobe Photoshop | bis auf weiteres |
| Unicode |
|
bis auf weiteres | |
| ASCII (American Standard Code for Information Interchange) |
|
Notepad | bis auf weiteres |
Wichtiger Hinweis zum Mailverkehr in Rechtssachen
Mittels E-Mail können
• Klagen,
• vorbereitende Schriftsätze,
• Anträge und
• sonstige Dokumente
nicht wirksam an Gerichte, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen übermittelt werden.
Für derartige Schreiben im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs sind die unter dem nachfolgenden Link aufgeführten Hinweise zu beachten:
Auf der Website der Justiz in Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.
Natürlich stehen Ihnen die bisherigen Kommunikationswege per Post und Faxgerät auch weiterhin zur Verfügung.
Kommunikation mit der Justizverwaltung
In Verwaltungsangelegenheiten ist eine elektronische Kommunikation über dieselben Kommunikationswege wie in Rechtssachen möglich.
Zusätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Kommunikation mit der Justizverwaltung:
- Verschlüsselte E-Mail = Den Download-Link zu dem öffentlichen Verschlüsselungszertifikat für die Justizbehörde, der Sie eine verschlüsselte E-Mail senden möchten, finden Sie hier: Linkliste Verschlüsselungszertifikate

- EGVP mit QES = Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach mit qualifizierter elektronischer Signatur
Seit dem 13. Oktober 2023 können Bürgerinnen und Bürger „Mein Justizpostfach“ (MJP) nutzen.
Der Dienst ist über die Internetseite https://mein-justizpostfach.bund.de/
erreichbar und ermöglicht eine digitale, rechtssichere und kostenlose Kommunikation mit der Justiz.
Bürgerinnen und Bürger können damit zum Beispiel rechtswirksam Klagen bei Gericht einreichen oder Dokumente wie Mietverträge oder Bußgeldbescheide elektronisch an ihre Rechtsanwältin oder ihren Rechtsanwalt übermitteln.
Weitere Informationen finden Sie im Justizportal.: Mein Justizpostfach 
