Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist das größte Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen und eines der größten Verwaltungsgerichte in Deutsch­land. Ihm gehören derzeit etwa 100 Richterinnen und Richter sowie ebenso viele Beschäftigte und Beamte im nichtrichterlichen Dienst an. Außerdem wirken mehr als 300 ehrenamtliche Richterinnen und Richter an den Entscheidungen mit. Der Zuständigkeitsbereich umfasst das Gebiet der kreisfreien Städte Düsseldorf, Duisburg, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim a.d.Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie der Kreise Kleve, Mettmann, Neuss, Viersen und Wesel.

Im dreistufigen Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht) entscheidet das Verwaltungsgericht erstinstanzlich insbesondere über Streitigkeiten zwischen Bürgern und Verwaltungsbehörden. Wenn Bürger mit behördlichen Bescheiden nicht einverstanden sind, können sie diese vor dem Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Wird z.B. der Antrag auf eine Baugenehmigung oder eine gewerberechtliche Erlaubnis abgelehnt, kann hiergegen das Verwaltungsgericht angerufen werden. Geht es um die Gewährung oder die Höhe von Ausbildungsförderung oder Wohngeld, ist ebenfalls das Verwaltungsgericht zuständig. Die Bürger haben auch die Möglichkeit, gegen kommunale Abgaben wie Gebühren für die Abfallentsorgung oder die Straßenreinigung vorzugehen. Schulrechtliche Entscheidungen, beispielsweise die Nichtversetzung oder das Nichtbestehen einer Prüfung, sind vielfach Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Verfahren. Das Gleiche gilt für hochschulrechtliche Verfahren über Studienplatzvergaben. Auch über das Rauchverbot in Gaststätten ist bereits verwaltungsgerichtlich entschieden worden. Zunehmende Bedeutung haben das Ausländer- und Asylrecht erlangt. Hier geht es etwa um die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis oder um die Anerkennung als Asylberechtigter. Zum Aufgabenbereich des Verwaltungsgerichts gehören darüber hinaus auch das Polizei- und Ordnungsrecht, das Versammlungsrecht, das Kommunalrecht, das Umweltrecht, das Straßenverkehrsrecht, das Recht der Kindertagesein­richtungen und das Beamtenrecht.

Die Spruchkörper des Verwaltungsgerichts heißen Kammern, die mit drei Berufsrichtern und in mündlichen Verhandlungen zusätzlich mit zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt sind. In einfacher gelagerten Verfahren entscheidet regelmäßig ein Einzelrichter. Die Aufgaben der einzelnen Kammern sind in einem Geschäftsverteilungsplan festgelegt.

Neben den allgemeinen Kammern gibt es bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Fachkammern nach dem Landes- bzw. Bundespersonalvertretungsgesetz, die insbesondere über mitbestimmungspflichtige Maßnahmen innerhalb der Verwaltung entscheiden, sowie Disziplinarkammern für Disziplinarverfahren gegen Beamte. Berufsgerichte entscheiden über Berufspflichtverletzungen von Architekten, Stadtplanern, Ingenieuren, Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Psychotherapeuten.

Rechtsstreitigkeiten werden in der Regel durch Urteil oder Beschluss beendet, wenn sie nicht gütlich vor Gericht beigelegt werden können. Den Beteiligten steht aber auch der Weg der Mediation offen. Diese Art der Konfliktbeilegung bietet das Gericht im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Güterichtermodells an.