Das Verwaltungsgericht Düsseldorf nimmt seinen Sitzungsbetrieb wieder auf, der in den vergangenen Wochen wegen der Corona-Pandemie auf ein Mindestmaß beschränkt worden war, und weitet auch im Übrigen den Dienstbetrieb wieder aus.

Zum Schutz der Verfahrensbeteiligten, der interessierten Öffentlichkeit einschließlich der Vertreter der Medien sowie der Mitarbeiter des Gerichts gelten bis auf weiteres folgende Vorsichtsmaßnahmen:

  • Die zu einer Sitzung geladenen Beteiligten erhalten erst 15 Minuten vor dem anberaumten Termin Einlass in das Gericht. Hierauf werden sie in den Terminsladungen hingewiesen. Die Sitzungstermine werden zeitlich entzerrt; insbesondere soll zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des nächsten Termins eine Spanne von mindestens 20 Minuten liegen. Die Beteiligten werden gebeten, das Gebäude unmittelbar nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung zu verlassen. Auf diese Weise soll der Begegnungspublikumsverkehr verringert werden.
  • Vor, während und nach den mündlichen Verhandlungen ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Hierauf wird in den Wartebereichen vor den Sitzungssälen durch entsprechende Beschilderung hingewiesen. In den Sitzungssälen ist für ausreichenden Abstand zwischen den Anwesenden, also zur Richterbank und zwischen den Beteiligten sowie zu den Zuschauern, gesorgt. Die Zahl der Zuschauerplätze musste stark beschränkt werden. Soweit (in zwei kleinen Sitzungssälen) die Einhaltung des Mindestabstandes nicht hergestellt werden kann, wird auf der Richterbank eine Plexiglasscheibe aufgestellt.Besucher müssen an der Pforte Namen, Anschrift und Telefonnummer hinterlassen, um ggf. Infektionsketten nachverfolgen zu können.
  • Bereiche innerhalb des Gebäudes, in denen keine Sitzungssäle liegen, sind für den allgemeinen Publikumsverkehr gesperrt. Auf sie wird durch entsprechende Beschilderung hingewiesen.
  • Die Rechtsantragstelle darf nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung aufgesucht werden. Um schriftliche Einreichung von Anträgen wird gebeten.
  • Die Bibliothek und die Cafeteria sind nur für die Gerichtsangehörigen geöffnet.
  • Der Zutritt zum Gerichtsgebäude ist folgenden Personen nicht gestattet: Personen, die Symptome aufweisen, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hindeuten können; Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten.

„In dieser außergewöhnlichen Situation liegt mir der Schutz der Gesundheit der Rechtsuchenden, der Besucher und der hier arbeitenden Kollegen besonders am Herzen“, erklärte der Präsident des Verwaltungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Heusch. „Die Gerichtsverwaltung hat daher Vorsichtsmaßnahmen ergriffen, die in unserem großen Gericht mit mehr als 200 Mitarbeitern und einem hohem Publikumsaufkommen die Infektionsgefahren so weit wie möglich reduzieren sollen. Das Ziel muss es sein, auch in der Krise, deren Ende nicht absehbar ist, die Funktionsfähigkeit des Gerichts zu erhalten und zugleich den Gesundheitsschutz stets im Blick zu behalten. Die nunmehr getroffenen Vorkehrungen werden beiden Anliegen gerecht. Wir werden die Entwicklung beobachten und – wann immer nötig – durch geeignete Maßnahmen nachjustieren.“