Windkraftanlagen in der Boisheimer Nette (Viersen) dürfen gebaut werden

Nachdem der Bau von vier Windkraftanlagen in der Boisheimer Nette (Viersen) im Dezember 2017 zunächst durch die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gestoppt worden war (Pressemitteilung vom 21. Dezember 2017), hat die Kammer durch Beschlüsse vom 16. und 17. Mai 2018 nunmehr entschieden, dass die Windkraftanlagen gebaut werden dürfen.

Der Kreis Viersen hatte der NEW Re GmbH, eine Tochtergesellschaft des Energie- und Wasserversorgers NEW AG, im Dezember 2016 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windkraftanlagen in der Boisheimer Nette (Viersen) erteilt. Durch rechtskräftige Beschlüsse vom 20. Dezember 2017 hatte das Gericht entschieden, dass diese Genehmigung rechtswidrig war, weil die erforderliche Vorprüfung zur Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung Verfahrensmängel aufwies. Nachdem der Kreis Viersen zwischenzeitlich ein ergänzendes Verfahren zur Behebung der Mängel durchgeführt hatte, hat das Gericht auf Betreiben der NEW Re GmbH seine Beschlüsse abgeändert und die gegen den Bau und den Betrieb der Windkraftanlagen gerichteten Anträge von 17 Nachbarn der Windkraftanlagen und der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU) abgelehnt. Die Kammer ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Verfahrensmängel geheilt wurden und die Genehmigung der Windkraftanlagen weder auf Bedenken in Bezug auf die Vorprüfung zur Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung noch in Bezug auf die Rechte der Nachbarn – im Besonderen in Gestalt von Lärmschutz und das Gebot der Rücksichtnahme – stößt.

Gegen die Beschlüsse ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.
Aktenzeichen: 28 L 793/18 u.a.