Das in Wuppertal-Nächstebreck geplante IKEA-Einrichtungshaus darf weiter gebaut werden. Das hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Eilverfahren mit Beschluss vom 25. Mai 2016, der den Beteiligten heute zugestellt worden ist, entschieden.
Die Kammer hat den Eilantrag von zwei Nachbarn gegen die Baugenehmigung des IKEA-Marktes mit folgender Begründung abgelehnt: Der für die Baugenehmigung maßgebende Bebauungsplan der Stadt Wuppertal ist nicht offensichtlich unwirksam. Es ist nicht erkennbar, dass der zusätzliche Verkehr durch das Einrichtungshaus für die Nachbarn unzumutbar sein wird. Durchgreifende Mängel in der Verkehrsuntersuchung und der Lärmprognose für den IKEA-Markt können jedenfalls nicht festgestellt werden. Daher ist ein Baustopp für IKEA nicht angezeigt.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.
Aktenzeichen 11 L 3994/15