Die Stadt Düsseldorf hat der Betreiberin eines Netto-Lebensmittelmarktes an der Heerdter Landstraße die Erweiterung der Verkaufsfläche von knapp 800 m² auf bis zu 1.000 m² zu Unrecht versagt. Dies hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit gestern verkündetem Urteil entschieden und damit einer Klage auf Erteilung eines entsprechenden Bauvorbescheides stattgegeben.

 

Zur Urteilsbegründung hat das Gericht ausgeführt: Die der Erweiterung entgegenstehende Festsetzung eines Bebauungsplanes sei unwirksam. Die der Festsetzung zugrunde liegenden Zielsetzungen seien im Einzelnen widersprüchlich und daher mit dem Gesetz nicht vereinbar. Außerdem befinde sich im näheren Umfeld des Netto-Marktes bereits ein großflächiger Aldi-Markt mit einer Verkaufsfläche von 1.000 m². Das Erweiterungsvorhaben füge sich auch in die Eigenart der überwiegend gewerblich geprägten Umgebung ein und lasse keine schädlichen Auswirkungen auf den Nikolaus-Knopp-Platz erwarten.

 

Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

 

Aktenzeichen: 4 K 8423/16