Klage gegen Duisburger Oberbürgermeister wegen Unterbrechung eines Redebeitrages eines Ratsmitglieds unzulässig
Die Klage eines Mitglieds des Rates der Stadt Duisburg gegen den Oberbürgermeister wegen der Unterbrechung eines Redebeitrages in der Ratssitzung am 23. November 2015 ist unzulässig.
Das hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit heute verkündetem Urteil entschieden. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, der Kläger hätte die Ordnungsmaßnahme in zeitlicher Nähe zu der Ratssitzung gegenüber dem Oberbürgermeister rügen müssen, um diesem die Möglichkeit zu geben, die Angelegenheit erneut zu prüfen und ggf. seine Äußerung zurückzunehmen. Diesen Versuch einer internen Klärung, den der Grundsatz der Organtreue gebiete, habe der Kläger nicht unternommen.
Damit hatte das Gericht nicht über die Frage zu entscheiden, ob der Oberbürgermeister den Kläger in einer Debatte über den Antrag „Duisburger Appell unterstützen“ zu Recht aufgefordert hatte, zum Ende seines Redebeitrags zu kommen.
Gegen das Urteil können die Beteiligten beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die Zulassung der Berufung beantragen.
Aktenzeichen 1 K 8453/15