Die Beschäftigung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist der Amazon Fulfillment Germany GmbH am kommenden Sonntag nicht erlaubt. Das hat die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in einem Eilverfahren mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden.

Der Einsatz der Arbeitskräfte am vierten Adventsonntag war Amazon durch die Bezirksregierung Düsseldorf nach dem Arbeitszeitgesetz erlaubt worden. Hiergegen hatte die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erhoben. Der daraufhin von Amazon bei Gericht gestellte Eilantrag mit dem Ziel, von der Erlaubnis der Bezirksregierung Düsseldorf Gebrauch machen zu können, ist erfolglos geblieben.

Für das Gericht war nicht erkennbar, dass Amazon ohne Bewilligung der Sonntagsarbeit ein so großer Schaden entstünde, dass dieser das öffentliche Interesse am Erhalt der Sonntagsruhe und des Schutzes der Arbeitnehmer überwiegen könnte und damit von Amazon nicht hinzunehmen wäre.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

Aktenzeichen: 15 L 4019/15