Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat soeben den Eilantrag der Veranstalterin der Dügida-Demonstrationen abgelehnt. Der Antrag richtete sich gegen Auflagen, die der Polizeipräsident für die heute Abend stattfindende Demonstration verhängt hat.
Der Polizeipräsident hat der Veranstalterin untersagt, selbst die Leitung der Versammlung zu übernehmen und dort zu reden. Außerdem darf der Demonstrationszug nicht an der Moschee in der Adersstraße vorbeiziehen.
Die Kammer hat ihre Entscheidung damit begründet, dass die Antragstellerin bei der Versammlung der vergangenen Woche das Recht auf Meinungsäußerung überschritten habe, indem sie den Aufruf „Wir wollen keine Salafistenschweine“ angestimmt habe. Entsprechendes sei heute auch zu erwarten. Ein solches Verhalten sei klar darauf gerichtet, nicht nur Versammlungsteilnehmer, sondern auch Dritte zu strafbaren Handlungen zu provozieren, und verlasse damit den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit.
Gegen den Beschluss besteht die Beschwerdemöglichkeit beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster.
Aktenzeichen: 18 L 808/15