Am Freitag, den 6. September 2013, verhandelt die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in öffentlicher Sitzung über die Klage der Vertreter des Bürgerbegehrens „Grundstück am Wambachsee“ gegen die Stadt Duisburg.
Die Stadt hatte das Bürgerbegehren, das sich gegen den Verkauf des städtischen Grundstücks am Nordufer des Wambachsees richtet, für unzulässig erklärt. Hiergegen richtet sich die Klage.
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Ort: Verwaltungsgericht Düsseldorf
Bastionstraße 39, Saal II, Raum 243
Aktenzeichen: 1 K 7478/12