In dem heutigen Erörterungstermin über den bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf am 13. Februar 2013 eingegangenen Eilantrag der Vertreter des Bürgerbegehrens „Erhalt Realschule Bergheimer Straße“ haben sich die Stadt und die Vertreter des Bürgerbegehrens darauf verständigt, in der Zeit vom 7. bis 9. März 2013 ein bedingtes Zweitanmeldeverfahren an der Realschule Bergheimer Straße zuzulassen: Die Anmeldung an der Realschule wird automatisch wirksam, wenn der im April durchgeführte Bürgerentscheid über den Erhalt der Realschule Erfolg hat; gleichzeitig wird eine etwaige weitere Anmeldung an einer anderen weiterführenden Schule gegenstandslos. Das Gericht wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese Zweitanmeldung trotz eines grundsätzlichen Verbotes von Zweitanmeldungen wegen der besonderen Konstellation des hier noch offenen Ausgangs des Bürgerentscheids entgegen der Ansicht der Bezirksregierung Düsseldorf als Schulbehörde ausnahmsweise möglich sei. An der Auffassung der Bezirksregierung Düsseldorf hatte sich die Stadt als Schulträgerin bislang orientiert, sich aber nach dem Hinweis des Gerichts bereit erklärt, im vorliegenden Fall ein Zweitanmeldeverfahren zu unterstützen.

Aktenzeichen: 1 L 284/13