Die Kammern führen in Bezug auf das jeweilige Herkunftsland bzw. auf verschiedene Zielstaaten für die sog. Dublin-Verfahren eine Liste der Erkenntnismittel, die sie regelmäßig ihren Entscheidungen in asylrechtlichen Verfahren zu Grunde legen. Über die nachfolgenden Links gelangen Sie zu den aktuellen Listen.