Der Campingplatz Overbeck (Hohes Ufer) am Wesel-Datteln-Kanal in Schermbeck muss seinen Betrieb einstellen. Das hat die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch – den Beteiligten heute zugestellten – Beschluss vom 3. Februar 2022 entschieden und damit den Eilantrag der Betreiberin abgelehnt. Diese hatte sich gegen die Ordnungsverfügung des Kreises Wesel vom 13. Januar 2022 gewandt, mit der ihr die Einstellung der Nutzung des Campingplatzes aufgegeben worden war.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, der Campingplatz sei nach Maßgabe des Baurechts kein solcher, sondern ein Wochenendplatz. Ein Wochenendplatz sei jedoch zu keiner Zeit genehmigt worden. Zugleich verstoße der Campingplatz gegen zahlreiche in der Verordnung über Camping- und Wochenendplätze (CW VO) aufgestellte Brandschutzvorgaben des Bauordnungsrechts. Es fehle an Mindestabständen zwischen den Wochenendhäusern und an Brandschutzstreifen. Zudem mangele es an der erforderlichen Löschwasserversorgung. Angesichts der Vielzahl und des Umfangs der Verstöße der Wochenendhäuser auf dem Campingplatz gegen die Brandschutzvorgaben der CW VO und der eminent hohen Bedeutung des Brandschutzes für das Leben und die Gesundheit von Menschen dränge sich die Annahme einer Gefahr und das Erfordernis des Einschreitens geradezu auf. Wenn auch davon auszugehen sei, dass sich der Campingplatz unter den Augen des Kreises Wesel über mehrere Jahrzehnte abweichend von der Baugenehmigung und den Vorgaben der CW VO bis zum heutigen Zustand entwickelt habe, ohne dass der Kreis Wesel gegen die illegale Nutzung vorgegangen wäre, liege jedoch die Annahme fern, dass der Kreis Wesel zum Ausdruck gebracht haben könnte, dass er auch gegen Brandschutzmängel dauerhaft nicht einzuschreiten gedenkt.

Gegen die Entscheidung kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster erhoben werden.

Aktenzeichen: 28 L 95/22