An dienstfreien Werktagen (Montag bis Samstag) ist beim Verwaltungsgericht Düsseldorf in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Der Bereitschaftsdienst kann nur für besonders dringende Rechtsschutzbegehren in Anspruch genommen werden, bei denen es dem Rechtsschutzsuchenden nicht zugemutet werden kann, den nächsten regulären Werktag abzuwarten.

Im Bereitschaftsdienst nimmt der Bereitschaftsdienstrichter die Aufgaben der nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständigen Kammer wahr und trifft erforderlichenfalls die zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen Entscheidungen.

Der Bereitschaftsdienstrichter ist im genannten Zeitraum unter der

Rufnummer 0173 6228721

erreichbar.

Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise:

  • Der Bereitschaftsdienstrichter befasst sich ausschließlich nach telefonischer Absprache mit Rechtsschutzanträgen. Ohne eine telefonische Benachrichtigung werden schriftliche Anträge im Bereitschaftsdienst nicht bearbeitet.
  • Im Rahmen des Bereitschaftsdienstes besteht grundsätzlich keine Möglichkeit, Rechtsschutzanträge zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben.