Jahrespressemitteilung
1. Migrationskrise erreicht Verwaltungsgericht
Die Zuwanderungswelle macht auch vor den Verwaltungsgerichten nicht halt. Bereits in den vergangenen Jahren ist die Zahl der Asylverfahren stark angestiegen. Seit 2009 haben sich die Eingänge im Asylrecht um mehr als 500 % erhöht. Allein gegenüber 2013 haben sich die Eingangszahlen fast verdoppelt. Im Vergleich zu 2014 haben sie erneut um knapp 35 % zugenommen. Ihr Anteil an allen Verfahrenseingängen beträgt inzwischen etwa 41 %. Mit einer erneuten deutlichen Zunahme ist schon auf Grund des Abbaus vieler noch nicht abgeschlossener Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), aber auch wegen des weiter angewachsenen Zustroms an Asylbewerbern zu rechnen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist auf einen noch stärkeren Anstieg der Verfahrenseingänge vorbereitet. Seit Anfang 2015 sind sechs neue Richterinnen und Richter und elf nichtrichterliche Beschäftigte eingestellt worden. Eine weitere (28.) Kammer konnte eingerichtet werden. Personelle Verstärkungen sind auch für 2016 geplant. Das Gericht hat außerdem mit organisatorischen Maßnahmen auf die Verfahrensflut reagiert, um weiterhin eine effiziente Bearbeitung zu gewährleisten. Die nach wie vor eingangsstarken Herkunftsländer des Westbalkans werden inzwischen in 13 der 28 Kammern bearbeitet; die Verfahren nach der sog. Dublin III-Verordnung (dazu unten 2.) sind im Laufe des Jahres auf 6 Kammern konzentriert worden. Wie an den anderen Verwaltungsgerichten des Landes sind auch am Verwaltungsgericht Düsseldorf Asylansprechpartner für einen schnellen Informationsaustausch innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit benannt worden.
Infolge dieser Maßnahmen und des enormen Arbeitseinsatzes aller Angehörigen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf konnte dem Anliegen des Gesetzgebers, die Asylverfahren beschleunigt abzuarbeiten, Rechnung getragen werden. Trotz der mit der Änderung maßgeblicher Vorschriften verbundenen Rechtsfragen ist es gelungen, die Verfahren in kürzester Zeit zu erledigen. So sind von den im Jahr 2015 eingegangenen 3201 Asyl-Klageverfahren bereits 2610 Verfahren (81,53 %) erledigt. Im Bereich des Eilrechtsschutzes sind von 2488 Eingängen sogar 2477 Verfahren (99,55 %) erledigt. (Stand: 09.03.2016)
Eingänge Asylverfahren insgesamt | ||||
---|---|---|---|---|
|
Eilverfahren |
Klageverfahren |
Summe |
Prozentuale Veränderung |
2009 |
174 |
760 |
934 |
|
2010 |
421 |
1494 |
1915 |
+ 105,03 % |
2011 |
446 |
1042 |
1488 |
- 22,30 % |
2012 |
926 |
1628 |
2554 |
+ 71,64 % |
2013 |
1063 |
1902 |
2965 |
+ 16,09 % |
2014 |
1699 |
2526 |
4225 |
+ 42,50 % |
2015 |
2488 |
3201 |
5689 |
+ 34,65 % |
Auch 2015 ist eine erhebliche Zahl der Klagen und Eilanträge von Staatsangehörigen aus den Ländern des Westbalkans erhoben worden. Die Verfahren aus allen sechs Herkunftsländern des Westbalkans machen mehr als die Hälfte aller Eingänge von Asylbewerbern aus; aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawien stammen knapp 40 % der Kläger/Antragsteller. Mehr als 40 Richterinnen und Richter befassen sich nach wie vor mit diesen Verfahren, die – von vereinzelten Ausnahmefällen abgesehen – praktisch durchweg erfolglos bleiben. Nachdem der Gesetzgeber nun alle sechs Länder des Westbalkans als sichere Herkunftsstaaten eingestuft hat, sind die Asylanträge beim BAMF deutlich rückläufig. Am Gericht hat sich dieser Rückgang noch nicht bemerkbar gemacht. Im Gegenteil: Nachdem sich die Eingangszahlen bei Gericht aus diesen Herkunftsländern in der zweiten Jahreshälfte 2015 wegen der organisatorischen Konsolidierung des BAMF verringert hatten, baut das BAMF nun erkennbar den Antragsstau ab. Dies hat zu einer erneuten Zunahme der Eingänge geführt.
Eingänge Asylverfahren Länder des ehemaligen Jugoslawien | ||||
---|---|---|---|---|
|
Eilverfahren |
Klageverfahren |
Summe |
Prozentuale Veränderung zum Vorjahr |
2009 |
39 |
122 |
161 |
|
2010 |
229 |
587 |
816 |
+ 406,83 % |
2011 |
300 |
494 |
794 |
- 2,70 % |
2012 |
763 |
1126 |
1889 |
+ 137,91 % |
2013 |
772 |
1103 |
1875 |
- 0,74 % |
2014 |
884 |
1220 |
2104 |
+ 12,21 % |
2015 |
950 |
1206 |
2156 |
+ 2,47 % |
Asylverfahren 2015 Westbalkan |
Eingänge |
Erledigungen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Eilverfahren |
Klageverfahren |
Eilverfahren |
Klageverfahren | |||||
Albanien |
366 |
= 1316 (52,89 % der gesamten Asyl-Eingänge in Eilsachen) |
434 |
= 1640 (51,23 % der gesamten Asyl-Eingänge in Klageverfahren) |
343 |
= 1385(53,00 % der gesamten Asyl-Erledigungen in Eilsachen) |
283 |
= 1839(55,07 % der gesamten Asyl-Erledigungen in Klagever-fahren) |
Bosnien-Herzegowina |
45 |
60 |
51 |
96 |
||||
Kosovo |
468 |
539 |
468 |
506 |
||||
Mazedonien |
160 |
240 |
200 |
394 |
||||
Montenegro |
1 |
1 |
1 |
1 |
||||
Serbien |
271 |
361 |
316 |
553 |
||||
Jugoslawien |
5 |
5 |
6 |
6 |
||||
Summe aller Herkunfts-länder |
2488 |
3201 |
2613 |
3339 |
Verfahren aus den Krisenländern Syrien und Irak, in denen es um die Flüchtlingsanerkennung geht, erreichen das Gericht kaum. Seit Ende letzten Jahres ist hier jedoch ein erheblicher Anstieg an sog. Untätigkeitsklagen festzustellen, vor allem von syrischen Staatsangehörigen. Mit diesen Rechtsbehelfen versuchen die Kläger, ihr Asylverfahren zu beschleunigen und insbesondere eine raschere Entscheidung des BAMF über ihre Asylanträge zu erreichen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im Jahr 2015 3339 asylrechtliche Klageverfahren wie folgt erledigt:
Stattgabe |
204 |
6,1 % |
teilweise Stattgabe/teilweise Abweisung/teilweise Ablehnung |
84 |
2,5 % |
Abweisung/Ablehnung |
1931 |
57,8 % |
Zurücknahme |
558 |
16,7 % |
Verweisung an ein anderes Gericht |
90 |
2,7 % |
Hauptsachenerledigung |
415 |
12,5 % |
Verbindung mit einer anderen Sache |
48 |
1,4 % |
auf andere Weise (z.B. Vergleich) |
9 |
0,3 % |
Von diesen Verfahren waren anhängig:
bis einschließlich 3 Monate |
1388 |
41,6 % |
mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate |
914 |
27,4 % |
mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate |
796 |
23,8 % |
mehr als 12 bis einschließlich 18 Monate |
190 |
5,7 % |
mehr als 18 bis einschließlich 24 Monate |
46 |
1,4 % |
mehr als 24 bis einschließlich 36 Monate |
3 |
0,1 % |
mehr als 36 Monate |
2 |
0,1 % |
2015 sind 2613 asylrechtliche Eilverfahren erledigt worden, davon 2602 Verfahren durch Beschluss in folgender Weise:
Stattgabe |
326 |
12,5 % |
teilweise Stattgabe/teilweise Abweisung/teilweise Ablehnung |
15 |
0,6 % |
Ablehnung |
2057 |
79,1 % |
Zurücknahme |
53 |
2,0 % |
Verweisung an ein anderes Gericht |
55 |
2,1 % |
Hauptsachenerledigung |
82 |
3,2 % |
Verbindung mit einer anderen Sache |
14 |
0,5 % |
Von den 2613 erledigten Asyl-Eilverfahren waren anhängig:
bis einschließlich 3 Monate |
2483 |
95,0 % |
mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate |
129 |
4,9 % |
mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate |
1 |
0,0 % |
mehr als 12 Monate |
- |
- |
2. Dublin: Kluft zwischen Recht und Realität
Dass innerhalb der Europäischen Union die für den Umgang mit Flüchtlingen vereinbarten Regeln der Dublin III-Verordnung über lange Zeit nicht konsequent eingehalten wurden, ist bekannt. Gleichwohl wendet das BAMF die Dublin III-Verordnung als weiterhin geltendes Recht an, wenn Anhaltspunkte (namentlich auf Grund der europaweiten Fingerabdruckdatei Eurodac) für die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates vorliegen. In einem solchen Fall lehnt das BAMF den Asylantrag als unzulässig ab und ordnet die Abschiebung in den zuständigen Staat an. Hiergegen ist verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz möglich. Bei diesen Verfahren geht es allein um die Feststellung des für die Prüfung des Asylantrags zuständigen Staates nach der EU-Dublin-Verordnung und die Überführung des Asylbewerbers dorthin. Denn nach der Verordnung besteht gerade kein Recht der Schutzsuchenden, den Asylstaat innerhalb der Mitgliedstaaten frei zu wählen; vielmehr soll im Sinne des europäischen Lastenausgleichs die Verteilung der Antragsteller nach dem Willen der Mitgliedstaaten erfolgen, die allesamt – so die normative Vermutung – ausreichenden Schutz gewähren. Eine Prüfung der materiellen Asylgründe erfolgt im Rahmen des Dublin-Verfahrens hingegen nicht. Damit sind die Verfahren dem eigentlichen Asylverfahren vorgelagert und führen in vielen Fällen zu einer Verdoppelung der Verwaltungs- und Gerichtsverfahren (1. Prüfung des zuständigen Staates, 2. Prüfung des Asylantrags im zuständigen Staat).
Die bereits 2014 festgestellte deutliche Zunahme der sog. Dublin-Verfahren hat sich auch 2015 fortgesetzt. Seitdem die Verfahren seit Mai 2015 statistisch erfasst werden, sind bis Ende Dezember 2015 487 Klagen und 550 Eilanträge eingegangen. Im gleichen Zeitraum wurden 226 Klageverfahren und 531 Eilverfahren erledigt. Seit November 2015 ist die Zahl der Dublin-Verfahren allerdings rückläufig.
Dublin-Verfahren |
Mai |
Juni |
Juli |
August |
September |
Oktober |
November |
Dezember |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Eingänge Eilverfahren |
59 |
79 |
102 |
66 |
92 |
72 |
45 |
35 |
Erledigungen Eilverfahren |
12 |
64 |
71 |
71 |
103 |
79 |
79 |
44 |
Eingänge Klageverfahren |
59 |
72 |
91 |
43 |
79 |
73 |
42 |
28 |
Erledigungen Klageverfahren |
1 |
5 |
12 |
30 |
54 |
42 |
31 |
51 |
3. Aktuelle Gerichtsverfahren
Neben der großen Inanspruchnahme durch das Asylrecht wird die Arbeit am Verwaltungsgericht Düsseldorf durch ein reiches Spektrum an Verfahren aus unterschiedlichsten Lebensbereichen bestimmt. Zahlreiche Verfahren sind Gegenstand öffentlicher Wahrnehmung und gesellschaftlicher Diskussion. Auch im laufenden Jahr finden am Gericht wieder interessante Prozesse statt. Beispielhaft seien folgende Verfahren benannt:
Preiskampf im ÖPNV – Umbruch im Taxigeschäft: Konkurrenz durch Uber zulässig?
Das Verwaltungsgericht war 2015 vermehrt mit Fragen des ÖPNV befasst, zu dem u.a. der Busverkehr und die Beförderung mit Taxen gehören. In dem Rahmen hat die 6. Kammer dem Verfassungsgerichtshof NRW die Frage vorgelegt, ob das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW mit der Landesverfassung vereinbar ist. Das Gericht hält es für zweifelhaft, dass NRW im Busverkehr einen höheren Mindestlohn (ca. 12,50 Euro/Stunde) verlangen darf als bundesrechtlich mit 8,50 Euro/Stunde vorgegeben. Um die wirtschaftliche Existenz geht es für Taxiunternehmer, gegen die die Landeshauptstadt Düsseldorf vermehrt wegen Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz und/oder steuerliche Vorschriften vorgeht. Immer wieder kommt es daher zu tatsächlich und rechtlich aufwändigen Gerichtsverfahren, in denen sich die betroffenen Taxiunternehmer gegen den Widerruf oder die Versagung der Verlängerung von Taxikonzessionen wenden.
Am 12. Mai 2016 verhandelt das Gericht die Klage von Uber Deutschland (6 K 7858/14). Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat den Betrieb des Angebotes „UberPop“ im Düsseldorfer Stadtgebiet untersagt. Die Klägerin, die zur Unternehmensgruppe eines in den USA ansässigen, weltweit ähnlich operierenden Unternehmens gehört und ihren Sitz in den Niederlanden hat, vermittelte im Rahmen von „UberPop“ bis zum Erlass der Untersagungsverfügung über eine mobile Smartphone-Applikation (sog. App) Fahrten durch private Fahrer. Sie hat zwar zwischenzeitlich in Reaktion auf die sofort vollziehbare Untersagungsverfügung den Betrieb von UberPop in Düsseldorf eingestellt, beabsichtigt aber, diesen bei einer Aufhebung der Untersagungsverfügung wieder aufzunehmen. Neben verfassungs- und europarechtlichen Problemstellungen wird sich die Kammer mit der Anwendbarkeit des Personenbeförderungsrechts befassen, welches Rechte und Pflichten des (klassischen) Taxigewerbes regelt.
Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung in Düsseldorf gerichtlich erzwingbar?
Seit November 2015 ist beim Verwaltungsgericht eine Klage des Vereins Deutsche Umwelthilfe gegen das Land Nordrhein-Westfalen anhängig mit dem Ziel, die Bezirksregierung Düsseldorf zu einer Änderung des für die Landeshauptstadt Düsseldorf geltenden Luftreinhalteplans in der Fassung von Dezember 2012 zu verpflichten (3 K 7695/15). Das Immissionsschutzrecht schreibt vor, dass für Stickstoffdioxid seit dem 1. Januar 2010 im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten ist. Dieser Grenzwert wurde in den Jahren 2012, 2013 und 2014 an den Messstellen in Düsseldorf kontinuierlich überschritten; als wesentliche Ursache hierfür wird in der Klageschrift der lokale Straßenverkehr benannt. Die Deutsche Umwelthilfe will mit ihrer Klage erreichen, dass in den Luftreinhalteplan Maßnahmen aufgenommen werden, die dazu führen, dass der Grenzwert schnellstmöglich eingehalten wird. Als Beispiele nennt sie eine stärkere Förderung des ÖPNV bis hin zur kostenfreien Nutzung, die Einführung einer City-Maut, Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 und die zeitweise Sperrung hoch belasteter Straßen. Die Deutsche Umwelthilfe hat in Bezug auf die in anderen Städten geltenden Luftreinhaltepläne eine Vielzahl vergleichbarer Klagen erhoben, nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern bundesweit. Einige dieser Klagen waren bereits erfolgreich, z.B. hinsichtlich der Städte Hamburg, Wiesbaden und Reutlingen.
Möbelkauf in Wuppertal – Nachbarn gegen IKEA-Neubau
Gegen den geplanten Neubau eines IKEA-Einrichtungshauses im Norden von Wuppertal wehren sich Nachbarn vor dem Verwaltungsgericht. Mit einer im Jahr 2015 eingegangenen Klage (11 K 8330/15) und einem Eilantrag (11 L 3994/15) wenden sie sich gegen die Baugenehmigung. Die Stadt Wuppertal hatte eigens für den IKEA-Markt einen neuen Bebauungsplan beschlossen und plant im Zuge des Großprojekts, auch die Verkehrswege in dem betroffenen Gebiet zu stärken. Auf der Grundlage dieser Planung wurde die Baugenehmigung für den IKEA-Neubau erteilt. Die Nachbarn sind der Auffassung, die beabsichtigten Verkehrs-Maßnahmen reichten für den Zusatzverkehr nicht aus. Die zu erwartende Belastung der Verkehrswege sei höher als von der Stadt angenommen. Der stärkere Verkehrslärm sei für die Anwohner unzumutbar. Die Bauarbeiten haben bereits begonnen. Ob bis zur Verhandlung über die Klage der Nachbarn weiter gebaut werden darf, entscheidet das Gericht demnächst im Eilverfahren.
Günstig wohnen am Niederrhein – Ende des Dauercampens?
Die Dauerwohnnutzung einer Campinganlage in Kamp-Lintfort beschäftigt das Verwaltungsgericht in mehreren Klageverfahren. Die ca. 19 ha große Freizeitanlage existiert seit Mitte der 1970er Jahre und ist in etwa 550 einzelne Parzellen aufgeteilt. Nach dem maßgeblichen Bebauungsplan sind in dem Gebiet Wochenendhäuser nicht zulässig. Gleichwohl wird die Anlage von Bewohnern als dauerhafter erster Wohnsitz genutzt. Hiergegen geht die Stadt Kamp-Lintfort auf Betreiben des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen nunmehr vor. Geduldet werden soll nur die Dauerwohnnutzung derjenigen Bewohner, die an dem Standort ihren Erstwohnsitz zu einem bestimmten Stichtag begründet hatten. Mehrere Bewohner, denen jeweils mit Ordnungsverfügung der Stadt die Nutzung der Anlage zu dauerhaften Wohnzwecken untersagt worden ist, haben gegen dieses Vorgehen Klage erhoben (Aktenzeichen 28 K 6798/15, 28 K 9/16 und 28 K 922/16). In drei weiteren Klageverfahren (Aktenzeichen 28 K 5420/15, 28 K 5421/15 und 28 K 7290/15) streitet zudem die Betreibergesellschaft der Freizeitanlage mit der Stadt Kamp-Lintfort um die Erteilung von Baugenehmigungen für die Dauerwohnnutzung. Das Verwaltungsgericht soll überprüfen, ob die Festsetzungen des Bebauungsplanes wirksam sind. Außerdem machen die Bewohner soziale und familiäre Gründe geltend.
4. Leistungsbilanz im Geschäftsjahr 2015
Die Anzahl der Klageeingänge beim Verwaltungsgericht Düsseldorf bewegt sich im Geschäftsjahr 2015, ebenso wie die Erledigungszahlen, auf sehr hohem Niveau. Insgesamt wurden ca. 14.000 Verfahren abgeschlossen.
|
Gesamteingänge |
Prozentuale Veränderung zum Vorjahr |
---|---|---|
2009 |
11669 |
|
2010 |
12522 |
+ 7,31 % |
2011 |
10781 |
- 13,90 % |
2012 |
12391 |
+ 14,93 % |
2013 |
14212 |
+ 14,70 % |
2014 |
12562 |
- 11,61 % |
2015 |
13671 |
+ 8,82 % |
|
Gesamterledigungen |
Prozentuale Veränderung zum Vorjahr |
---|---|---|
2009 |
11480 |
|
2010 |
11716 |
+ 2,06 % |
2011 |
11772 |
+ 0,48 % |
2012 |
12249 |
+ 4,05 % |
2013 |
14354 |
+ 17,19 % |
2014 |
11989 |
- 16,48 % |
2015 |
14069 |
+ 17,34 % |
Trotz der hohen Belastung des Gerichts insbesondere durch Asylverfahren ist es dank der enormen Einsatzbereitschaft der nichtrichterlichen und richterlichen Kollegen gelungen, die durchschnittliche Verfahrensdauer konstant gering zu halten. Dadurch können die Rechtsuchenden weiterhin mit einer schnellen Bearbeitung ihrer Klagen und Anträge rechnen: Die durchschnittliche Dauer der Klageverfahren beträgt lediglich sieben Monate, die der Eilverfahren nur wenige Wochen.
Durchschnittliche Dauer der erledigten Verfahren |
|
|
|
---|---|---|---|
|
2013 |
2014 |
2015 |
Klageverfahren |
6,0 Monate |
7,1 Monate |
7,0 Monate |
durch Urteil erledigte Klageverfahren |
8,8 Monate |
9,2 Monate |
8,9 Monate |
Eil- und NC-Verfahren |
1,4 Monate |
1,3 Monate |
1,3 Monate |
5. Durchschnittlich 273 Besucher pro Tag beim Internetauftritt des Gerichts
Die zur Kontrolle der Inanspruchnahme des Internetauftritts durch die Öffentlichkeit und zur Vorbereitung des Jahrespressegesprächs erhobene Aufruf-Statistik der Seiten der Domain www.vg-duesseldorf.nrw.de hat ergeben, dass die Zahl der Besucher gesunken ist. Im Verhältnis zum (sehr zugriffsstarken) Vorjahr 2014 ist ein Rückgang von ca. 22 % zu verzeichnen. Im Jahresschnitt greifen an einem Tag ca. 273 Besucher auf die Seiten des Gerichts zu.
Jahr |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Besucher |
61.089 |
82.120 |
88.991 |
81.219 |
73.928 |
86.987 |
127.143 |
99.684 |