Einigung im Streit um das Bürgerbegehren „Grundstück am Wambachsee“

In der heutigen mündlichen Verhandlung über die Klage der Vertreter des Bürgerbegehrens „Grundstück am Wambachsee“ haben sich die Stadt Duisburg und die Vertreter des Bürgerbegehrens darauf verständigt, dass die Stadt keine weiteren Teilflächen des Grundstücks veräußert als in der Ratsentscheidung vom 13. Mai 2013 beschlossen worden ist. Ein Uferabschnitt wird damit nicht mit veräußert. Die Nutzungsmöglichkeiten auf dieser nicht zu veräußernden restlichen Teilfläche bleiben für die Bürgerinnen und Bürger erhalten. Soweit die Stadt die von der Ratsentscheidung vom 13. Mai 2013 betroffene Teilfläche verkauft und deshalb der über diese Fläche verlaufende derzeitige Zugang zum Wambachsee entfällt, hat sich die Stadt zudem verpflichtet, unverzüglich eine neue Zuwegung zum Seeufer zu schaffen. Da noch der Rat über den Vergleich befinden muss, ist den Beteiligten die Möglichkeit eingeräumt worden, den Vergleich bis zum 20. November 2013 zu widerrufen. Für den Fall eines Widerrufs des Vergleiches wird das Gericht über die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch Urteil entscheiden.

Aktenzeichen: 1 K 7478/12