Die 26. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat die Stadt Mettmann heute in zwei Musterverfahren verurteilt, ihren Feuerwehrbeamten fünfstellige Beträge nachzuzahlen. Damit müssen die Überstunden abgegolten werden, die die Feuerwehrbeamten in den Jahren 2001/02 bis 2005 geleistet haben. Sie mussten in dieser Zeit nämlich mehr als die europarechtlich zulässigen 48 Stunden pro Woche Dienst tun, ohne dafür gesondert bezahlt zu werden. Obwohl inzwischen höchstrichterlich geklärt war, dass diese Überstunden zu vergüten sind, weigerte sich Stadt zu zahlen, berief sich auf Verjährung und wandte ein, die Beamten hätten die Auszahlung ihrer Vergütung nicht rechtzeitig beantragt. Die Feuerwehrbeamten hingegen trugen vor, dass die Stadtspitze ihnen signalisiert habe, sie würden auch ohne Anträge und Klagen ihr Geld bekommen, wenn es ihnen rechtlich wirklich zustehe.

An zwei Verhandlungstagen vernahm die 26. Kammer zahlreiche Zeugen aus dem Kreis der Verwaltungsspitze der Stadt Mettmann und der dort tätigen beamteten und angestellten Feuerwehrleute. Der Vorsitzende Richter erklärte in der mündlichen Urteilsbegründung, dass die Stadt sich nicht auf eine Verjährung der Ansprüche ihrer beamteten Feuerwehrleute berufen könne. Aufgrund zurückliegender Umstände hätten die Feuerwehrleute davon ausgehen dürfen, dass die Stadt ihre Ansprüche auch ohne Klageerhebung erfüllen würde. Hinzu komme, dass die Stadt die Überstunden der angestellten Feuerwehrleute, die also keine Beamten seien, bezahlt habe. Es gebe keinen vernünftigen Grund, die beamteten Feuerwehrleute bei vergleichbarer Sachlage schlechter zu behandeln als die angestellten.

In 15 weiteren Klageverfahren verpflichtete sich die Stadt Mettmann in einem Vergleich, die dortigen Kläger wie die in den Musterverfahren zu behandeln.

Gegen die Urteile in den beiden Musterverfahren kann die Stadt Mettmann Anträge auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster stellen.

Aktenzeichen: 26 K 3150/12 und 26 K 696/13.