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Verwaltungsgericht Düsseldorf

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Klage der Eltern auf Befreiung ihrer Tochter vom Schwimmunterricht abgewiesen

7. Mai 2008

Mit dem heute in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteil hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Klage der Eltern einer muslimischen Schülerin abgewiesen, mit der sie die Freistellung ihrer Tochter vom koedukativen Schwimmunterricht an der örtlichen Realschule in Remscheid erreichen wollten (vgl. auch Pressemitteilung Nr. 16/08 vom 2. Mai 2008). Es bestünden vielfältige Bekleidungsmöglichkeiten, um den schützenswerten religiösen Belangen der Schülerin Rechnung zu tragen. Werde von diesen Möglichen Gebrauch gemacht, sei ein Eingriff in die Religionsfreiheit, falls er überhaupt noch festzustellen sei, jedenfalls auf ein Minimum reduziert, sodass in der Abwägung die Befolgung des staatlichen Bildungsauftrages Vorrang genieße.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zugelassen.

Az.: 18 K 301/08


 

© Der Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, 2010