Auf der Rechtsantragstelle werden Klagen und Anträge zu Protokoll aufgenommen. Die Urkundsbeamten der Geschäftsstelle geben Ihnen Formulierungshilfen und achten darauf, dass Form und Fristen eingehalten werden.

Eine rechtliche Beratung, insbesondere Angaben zu den Erfolgsaussichten, darf nicht erteilt werden. Für Rechtsberatung sind ausschließlich die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe - insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - zuständig.

Wenn Sie einen Antrag oder eine Erklärung zu Protokoll erklären wollen, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • soweit vorhanden: Unterlagen, die die Sache betreffen (z. B. Bescheid, Widerspruchsbescheid, der letzte Schriftverkehr mit der Behörde) sowie Kopien dieser Unterlagen für die Gerichtsakte
  • ggf. eine Vollmacht

Die Rechtsantragstelle verfügt nicht über Dolmetscher. Personen, die kein Deutsch sprechen, sollten eine Vertrauensperson mitbringen, die für sie übersetzen kann.

Die Sprechzeiten der Rechtsantragstelle sind folgende:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr 

Mittwoch:
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 14:00 Uhr 

In unaufschiebbaren Eilfällen können Protokollierungen auch außerhalb dieser Sprechzeiten, jedoch nur nach telefonischer Anmeldung (8891-3740), erfolgen.

Weitere Informationen

Wege zur Justiz externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Am Ende der Seite finden Sie Hilfen für den Weg zu den einzelnen Gerichtsbarkeiten.

Informationen im Justizportal über die Rechtsantragstelle externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Informationen zur Rechtsantragstelle im Bereich "Recht von A bis Z" im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen.