Das von der AFRIN Solidarity Platform am 7. und 8. September 2018 an der Trabrennbahn in Dinslaken unter dem Motto "Für Frieden und Demokratie - Solidarität mit Afrin und Freiheit für Öcalan!" geplante Kurdische Kulturfestival kann nicht stattfinden.

Die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts hat heute in dem von den Veranstaltern angestrengten Eilverfahren die von der Stadt Dinslaken ausgesprochene Untersagung des Kulturfestivals bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts weist das von den Veranstaltern im Rahmen des zur Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Baugenehmigungsverfahrens vorgelegte Sicherheitskonzept gravierende Mängel und Lücken auf. Die Veranstalter rechneten mit mehr als 20.000 Besuchern. Der Ausschluss der von einer solchen Menschenansammlung ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit sei durch das Sicherheitskonzept nicht im hinreichenden Maße gewährleistet.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

Aktenzeichen: 28 L 2641/18