Bei der am morgigen Tag in Düsseldorf stattfindenden Versammlung „Nein zum neuen Polizeigesetz in NRW! Kein Angriff auf unsere Freiheit und Grundrechte!“ dürfen nicht mehr als zwei motorisierte Lautsprecherwagen mitgeführt werden. Ferner haben die Veranstalter dafür Sorge zu tragen, dass erkennbar berauschte bzw. alkoholisierte Personen an der Versammlung nicht teilnehmen. Einen dagegen gerichteten Eilantrag hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf heute abgelehnt.

Die entsprechenden Auflagen des Polizeipräsidiums Düsseldorf hat sie nach einer - im Eilverfahren lediglich möglichen und angezeigten - summarischen Prüfung für rechtlich unbedenklich gehalten. Insbesondere die Begrenzung auf zwei motorisierte Lautsprecherwagen sei nicht zu beanstanden. Um ihre Meinung hinreichend effektiv kundzutun, stehe es den Teilnehmern unbeschränkt frei, Megaphone zu verwenden und - auch stromverstärkte - Lautsprecher anderweitig zu transportieren.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

Aktenzeichen: 18 L 2014/18