Verkaufsoffener Sonntag am 3. Dezember 2017 in Düsseldorf:
Ladenöffnung in den Stadtteilen Benrath und Kaiserswerth,
keine Ladenöffnung in den Stadtteilen Eller und Gerresheim,
Eilanträge betreffend die Stadtteile Bilk, Unterbilk, Derendorf, Pempelfort und Oberkassel unzulässig

Am kommenden Sonntag, dem 3. Dezember 2017, werden die Geschäfte in Düsseldorf in den Stadtteilen Benrath und Kaiserswerth geöffnet sein. Gegen die Ladenöffnung gerichtete Eilanträge hat die Gewerkschaft verdi zurückgenommen.

Dagegen werden die Geschäfte in den Stadtteilen Eller und Gerresheim geschlossen bleiben, denn die dortigen Veranstalter verzichten auf die Durchführung des Weihnachtsmarktes am 1. Advent (Eller) bzw. auf die sonntägliche Ladenöffnung anlässlich des Weihnachtsmarktes (Gerresheim). Die entsprechenden Eilanträge haben sich dadurch erledigt.

Die Eilanträge der Gewerkschaft verdi, die auf ein Verbot der Ladenöffnung in den Stadtteilen Bilk, Unterbilk, Derendorf, Pempelfort und Oberkassel abzielten, hat das Gericht mit Beschlüssen vom heutigen Tage als unzulässig abgelehnt. Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, die Anträge stellten sich als rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme einst­weiligen Rechtsschutzes dar. Die in Rede stehende „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offen­halten von Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Düsseldorf ‑ Ausnahmen vom Ladenschluss“ stamme vom 15. Februar 2017. Mit den erst am 17. November 2017 eingereichten Anträgen seien nicht nur das Gericht, sondern vor allem auch die Stadt Düsseldorf, der für ihre Antragserwiderung und ergänzende Ermittlungen nur wenige Tage verblieben seien, ohne jegliche Not unter Druck gesetzt worden. Zudem seien die Interessen der Einzelhändler in den betroffenen Stadtteilen gegenüber den Belangen der Gewerkschaft höher zu gewichten; denn diese hätten im Vertrauen auf den Fortbestand der Ordnungsbehördlichen Verordnung bereits Dispositionen getroffen.

Gegen die Beschlüsse ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

Aktenzeichen: 3 L 5528/17 (Pempelfort), 3 L 5529/17 (Derendorf), 3 L 5530/17 (Benrath), 3 L 5531/17 (Gerresheim), 3 L 5533/17 (Bilk), 3 L 5535/17 (Kaiserswerth), 3 L 5536/17 (Unterbilk), 3 L 5542/17 (Oberkassel) und 3 L 5543/17 (Eller)