Die gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Finanzministerium, gerichtete Klage der Stadtsparkasse Düsseldorf, vertreten durch ihren Vorstand, ist am 21. Februar 2017 zurückgenommen worden. Die Stadtsparkasse hatte den Bescheid des Finanzministeriums vom 9. Juni 2016 angefochten, mit dem der Beschluss des Verwaltungsrats der Stadtsparkasse Düsseldorf zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014 vom 26. Juni 2015 aufgehoben worden war.

Das Gericht hat das Verfahren eingestellt und den Beteiligten den Einstellungsbeschluss am heutigen Tage bekannt gegeben.

Aktenzeichen: 20 K 8003/16