Die gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Finanzministerium, gerichtete Klage der Stadtsparkasse, vertreten durch ihren Vorstand, ist am heutigen Tage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingegangen und hat das Aktenzeichen 20 K 8003/16 erhalten. Angefochten wird der Bescheid des Finanzministeriums vom 9. Juni 2016, mit dem der Beschluss des Verwaltungsrats der Stadtsparkasse Düsseldorf zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014 vom 26. Juni 2015 aufgehoben worden war.

Das Gericht hat der Stadtsparkasse eine Frist von 4 Wochen zur Klagebegründung gesetzt und den Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Düsseldorf sowie den Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf Thomas Geisel als Hauptverwaltungsbeamten des Verwaltungsrats beigeladen, da ihre rechtlichen Interessen durch die Entscheidung berührt werden.

Zuständige Pressedezernentin ist Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Bach.