Am Freitag, dem 1. Juli 2016, findet ab 9:45 Uhr im Verwaltungsgericht Düsseldorf zum 4. Mal der Moot-Court im Öffentlichen Recht statt. Dr. Andreas Heusch, Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, und Prof. Dr. Lothar Michael, Inhaber der Professur für Öffentliches Recht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, begrüßen 32 Studierende der Juristischen Fakultät. „Moot-Court“ bedeutet so viel wie fiktives Gericht und bezeichnet einen Wettbewerb für Jurastudenten. Im Gerichtssaal wird in einer simulierten Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht ein erdachter Fall nachgestellt. In dem als Burka-Verbot bekannt gewordenen Fall tritt eine vollverschleierte Muslimin vor Gericht auf und muss dort die Verschleierung entfernen. Sie erhebt dagegen Verfassungsbeschwerde, weil sie sich in ihrer Religionsfreiheit verletzt sieht. Die 32 Studierenden treten in der nachgestellten Gerichtsverhandlung in konkurrierenden Teams gegeneinander an und vertreten dabei entweder die Seite der Beschwerdeführerin oder die Seite der Bundesregierung. In ihren Plädoyers versuchen sie, das Gericht von ihrer Auffassung zu überzeugen, Nachfragen der Richter zu beantworten und Argumente der Gegenseite zu entkräften. Als Richter und Jury fungieren der Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, ein weiterer Richter des Gerichts, ein Professor der Universität Bochum und ein Rechtsanwalt. Die zwei Gewinnerteams treten im Finale am 11. Juli 2016 in der Heinrich-Heine-Universität vor dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, Professor für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Heidelberg, gegeneinander an.

Der Moot-Court findet im Sitzungssaal II (Raum 243) und im Sitzungssaal III (Raum 240) statt. Die Veranstaltung ist nicht öffentlich.

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