Mit soeben verkündetem Urteil hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Klage eines Windenergieunternehmens, das eine Genehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage in Wülfrath-Flandersbach begehrt, abgewiesen.

Der Erteilung der Genehmigung steht entgegen, dass die Anlage das etwa 11 Kilometer entfernte Wetterradar des beigeladenen Deutschen Wetterdienstes in Essen stören würde. Der Rotor der Windenergieanlage verursacht nämlich Störecho (sog. Clutter), die zumindest in der unmittelbaren Umgebung der Anlage die Radarmessungen beeinträchtigen würden. Der Deutsche Wetterdienst kann auch nicht darauf verwiesen werden, diesen Beeinträchtigungen durch eine Änderung der Datenverarbeitung (Auslassung der gestörten Pixel bzw. Interpolation) zu begegnen. Denn wegen der dann entstehenden „weißen Flecken“ könnte er jedenfalls kleinräumige Wettererscheinungen (z. B. Hagelschlag) nicht mehr zuverlässig erkennen und rechtzeitig davor warnen.

Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.

Az.: 10 K 5701/13