Die von der Stadt Langenfeld in ihrem Flächennutzungsplan vorgeschriebene Begrenzung der Höhe von Windenergieanlagen in der Windkraftkonzentrationszone Reusrath auf 100 Meter ist rechtmäßig. Das hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit soeben verkündeten Urteilen in zwei Klageverfahren eines Windenergieunternehmens entschieden. Dieses möchte dort Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von rund 149 Metern errichten.

Entgegen der Auffassung des klagenden Unternehmens kann nicht festgestellt werden, dass Windenenergieanlagen mit einer Höhe bis zu 100 Meter an diesem Standort nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Dass seit Inkrafttreten der Regelung im Jahr 2006 keine Anlagen bis 100 Meter genehmigt und errichtet worden sind, bildet ein Indiz für die fehlende Rentabilität, reicht aber als Nachweis nicht aus. Auch andere Betreiber haben Interesse an der Errichtung solcher Anlagen in diesem Bereich gezeigt. Zudem ist noch vor wenigen Jahren eine Anlage dieser Größe in einer Nachbargemeinde errichtet worden.

Gegen die Urteile ist jeweils der Antrag auf Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.

Aktenzeichen: 10 K 8581/13 und 10 K 8653/13