Ein Nachbarantrag von Anwohnern an der Curtiusstraße gegen die von der Stadt Duisburg erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Autohauses an der Mercatorstraße hat keinen Erfolg.

Das hat die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 8. April 2015, der den Beteiligten inzwischen zugestellt worden ist, entschieden. Das Grundstück der Antragsteller grenzt mit seiner rückwärtigen Gartenfläche an das für das Autohaus vorgesehene Grundstück an. Die Kammer hat in ihrem Beschluss ausgeführt, dass Nachbarrechte der Anwohner nicht verletzt werden, insbesondere zu beachtende Grenzwerte für Lärmimmissionen eingehalten werden. 

Gegen den Beschluss besteht die Möglichkeit der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht NRW.

Aktenzeichen: 25 L 574/15