Nachbarklagen gegen den Wahlefeldsaal in Willich abgewiesen

Mit den heute in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteilen hat die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mehrere Nachbarklagen gegen die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Wahlefeldsaales in Willich, der von der St. Sebastianus Schützenbruderschaft genutzt wird, als unbegründet abgewiesen. Die angefochtene Baugenehmigung legalisiert über die bisherige Vereinsnutzung hinaus die Überlassung des Saales an Vereine, Firmen und Privatpersonen für Veranstaltungen bis zu 250 Teilnehmern und mit einer zeitlichen Begrenzung der Veranstaltungen bis 21.00 Uhr. Die Kammer hat in mehrstündigen Verhandlungen zwei Sachverständige für Schallschutz angehört und ist in der richterlichen Beurteilung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Baugenehmigung dem Lärmschutz der klagenden Nachbarn in ausreichendem Maße Rechnung trägt.

Zugleich ist ein Antrag auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt worden.

Gegen die Urteile kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Az.: 25 K 2163/14
25 K 2720/14 und
25 L 964/14