Am morgigen Dienstag, den 29. April 2014, verhandelt die 19. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf über eine Klage gegen die Stadt Mülheim, mit der der im Jahre 2002 geborene Kläger vom Träger der Jugendhilfe die Bewilligung einer Integrationskraft für den integrativen Besuch einer Gesamtschule in Mülheim erreichen möchte. Die Schule sowie das Land Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Schule und Weiterbildung, sind Beigeladene.

Bei dem Kläger wurde eine einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung diagnostiziert und sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich emotionaler und sozialer Entwicklung festgestellt. In der Grundschule war er mit gutem Erfolg integrativ beschult worden. Nachdem der von den Eltern favorisierte Besuch einer Hauptschule abgelehnt worden war, wechselte der Kläger auf die vom Schulamt vorgegebene Gesamtschule, die ihrerseits aufgrund der von ihm gezeigten Verhaltensauffälligkeiten und der Tatsache, dass die Sonderschulpädagogin lediglich für 8 Schulstunden pro Woche zur Verfügung steht, davon ausgeht, dass der Kläger an einer Gesamtschule nicht ohne Integrationshelfer beschulbar ist.

Das Jugendamt der Beklagten hat den Antrag auf Bewilligung eines Integrationshelfers mit der Begründung abgelehnt, dies sei eine ungeeignete Maßnahme. Der Kläger benötige im Hinblick auf seine Schwierigkeiten einen kleineren Klassenverband.

Ort: Verwaltungsgericht Düsseldorf, Saal X, Zimmer Nr. 427
Uhrzeit: 9.30 Uhr