1. Asylverfahren von Roma aus Ex-Jugoslawien seit 2009 mehr als verzehnfacht

Die Zahl der Asylverfahren von Roma aus dem ehemaligen Jugoslawien hat sich beim Verwaltungsgericht Düsseldorf seit dem Geschäftsjahr 2009 mehr als verzehnfacht. Auch im Geschäftsjahr 2013 sind erneut insgesamt 1.875 Asylverfahren dieser Personengruppe eingegangen und verschärfen die Eingangsbelastung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf weiter. Die Erfolgsquote betrug bei den Klagen der Roma auf Anerkennung als Asylberechtigte wie schon in den Vorjahren null Prozent. Abschiebeschutz aus gesundheitlichen Gründen wurde in weniger als einem Prozent der Fälle gewährt.

Tabelle1

Tabelle2

Von den im Jahr 2013 eingegangenen 1063 L-Asyl-Verfahren sind bereits 99,81 % (= 1061 Verfahren) erledigt. (Stand: 05.03.2014)

Von den im Jahr 2013 eingegangenen 1902 K-Asyl-Verfahren sind bereits 71,50 % (= 1360 Verfahren) erledigt. (Stand: 05.03.2014)

Von den im Jahr 2013 erledigten K-Asyl-Verfahren wurden1916 Verfahren durch Urteil, Gerichtsbescheid und Beschluss erledigt:

Tabelle3

Von den im Jahr 2013 erledigten 1924 K-Asyl-Verfahren waren anhängig:

Tabelle4

Von den im Jahr 2013 erledigten L-Asyl-Verfahren wurden 1092 Verfahren durch Beschluss erledigt:

Tabelle5

Von den im Jahr 2013 erledigten 1095 L-Asyl-Verfahren waren anhängig:

Tabelle6

2. Kommunen wehren sich gegen Zensus-Ergebnisse

21 Städte und Gemeinden aus dem Gerichtssprengel haben im Dezember 2013 Klagen gegen die Ergebnisse des Zensus 2011 erhoben. Die Klagen richten sich jeweils gegen die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl durch Bescheid des Landesbetriebes Information und Technik NRW (IT NRW). IT NRW hat die im Rahmen des Zensus verbindlich festgestellten Einwohnerzahlen als gesicherte Ausgangsdatenbasis für die Fortschreibung der Bevölkerung zugrunde gelegt.

Für alle klagenden Kommunen sind nach dem Zensus weniger Einwohner ermittelt worden als zuvor angenommen. Die Klägerinnen kritisieren die teilweise deutlichen Abweichungen der von ihnen ermittelten Einwohnerzahlen von den nach dem Zensus festgesetzten Zahlen. Insbesondere wird das Ergebnis der sog. Haushaltebefragung in Zweifel gezogen. Im Zensusverfahren 2011 sind die Informationen aus diversen Registern (Einwohnermeldeämter, Bundesagentur für Arbeit, öffentliche Arbeitgeber) durch die Haushaltebefragung ergänzt worden: Etwa jeder zehnte Einwohner Deutschlands ist nach einem mathematischen Zufallsverfahren ausgewählt und befragt worden. Die dabei angewandte Rechenmethode des Zensus halten die Kommunen für fehlerhaft.

Die Zensus-Ergebnisse haben Auswirkungen auf die Zuweisungen des Landes nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz. Danach erhalten die Städte und Gemeinden Anteile an der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Umsatzteuer und der Grunderwerbsteuer abhängig von der Zahl ihrer Einwohner. Die Einwohnerzahl ist ebenfalls ausschlaggebend für die Schlüsselzuweisungen und Investitionspauschalen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz. Die Schlüsselzuweisung ist das wichtigste Mittel der Gemeindefinanzierung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Nur die finanzschwächeren Gemeinden erhalten Schlüsselzuweisungen, weil sie ihre Ausgaben ohne diese Transferzahlungen nicht bestreiten können. Von den 21 Städten und

Gemeinden, die gegen die Ergebnisse des Zensus 2011 Klage erhoben haben, haben 18 auch gegen die Bescheide über die Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 Klage erhoben.

3. U3-Gestritten wird um‘s Geld

Die in der Jahrespressemitteilung vom 15. Februar 2013 aufgeworfene Frage nach der Klagewelle wegen U3 – Plätzen kann nunmehr eindeutig verneint werden: Beim Verwaltungsgericht Düsseldorf sind im letzten und im laufenden Jahr weniger als zwanzig Verfahren eingegangen, bei denen es um einen Platz als solchen ging bzw. geht. Hiervon musste bislang keines streitig entschieden werden, weil die Kommunen nach entsprechender Suche jeweils noch einen Platz – sei es in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege – anbieten konnten.

Deutlich zahlreicher sind demgegenüber die Klagen, bei denen es um die Finanzierung der Kindertagespflege geht: Hierzu gehören die knapp zehn Verfahren, in denen Eltern einen zuzahlungsfreien Platz erstreben, bei dem sie neben dem öffentlich-rechtlichen Beitrag nicht auch noch in der Regel bis zu 2 pro Stunde an die Tagespflegeperson zuzahlen müssen. In den mehr als siebzig Klagen von Tagespflegepersonen, die als Selbstständige gelten, verlangen diese eine höhere Zahlung aus den öffentlichen Kassen (derzeitige Refinanzierung des Landes: 3,90 pro Stunde), um so faktisch die Eltern zu entlasten. Hierzu gibt es erste – für die Tagespflegepersonen positive – Entscheidungen der 19. Kammer.

4. Leistungsbilanz im Geschäftsjahr 2013

Die Anzahl der Klageeingänge beim Verwaltungsgericht Düsseldorf bewegt sich im Geschäftsjahr 2013 auf sehr hohem Niveau und überschreitet die Eingangsbelastung aus dem Geschäftsjahr 2012 nochmals um 14,70 %. Bereits in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 hatten die Klageeingänge gegenüber dem Vorjahr 2007 jeweils um rund 50 % zugenommen. Seitdem hatten sich die Gesamteingänge in den Geschäftsjahren 2010 und 2012 nochmals nach oben entwickelt.

Tabelle7

Dieser sehr hohen Eingangsbelastung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Geschäftsjahr 2013 ein Leistungsergebnis entgegengesetzt, das die bereits in den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012 weiter angestiegenen Gesamterledigungen nochmals um 17,9 % gesteigert hat.

Tabelle8

Durch diese positive Leistungsbilanz wurde die durchschnittliche Dauer der Klageverfahren erneut, und zwar von 7,1 Monaten im Geschäftsjahr 2012 auf 6,0 Monate im Geschäftsjahr 2013 verkürzt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich die Verfahrensdauer in den sogenannten klassischen Materien wie beispielsweise dem Baurecht (Klagen auf Erteilung von Baugenehmigungen) wegen der Eingangs- und Anhangsbelastung des Gerichtes aufgrund der asylrechtlichen Verfahren insgesamt erheblich verlängern kann.

Tabelle9

5. Durchschnittlich 238 Besucher pro Tag beim Internetauftritt des Gerichts

Die zur Kontrolle der Inanspruchnahme des Internetauftritts durch die Öffentlichkeit und zur Vorbereitung des Jahrespressegesprächs erhobene Aufruf-Statistik der Seiten der Domain

www.vg-duesseldorf.nrw.de hat ergeben, dass sich die Zahl der Besucher wieder erheblich erhöht hat. Im Verhältnis zum Vorjahr 2012 ist ein Zuwachs von 18 % zu verzeichnen. Im Jahresschnitt greifen an einem Tag 238 Besucher auf die Seiten des Gerichts zu.

Tabelle10

Tabelle11