Nach Abstimmung mit den Beteiligten hat der Vorsitzende der 3. Kammer nunmehr Termin zur mündlichen Verhandlung auf Dienstag, den 21. Januar 2014, 10.00 Uhr (Saal II, Zimmer 243) bestimmt. In öffentlicher Sitzung wird es um die Rechtmäßigkeit der städtischen Ordnungsverfügung gehen, die es der Klägerin untersagt, in ihrer Gaststätte – insbesondere auch in dem sogenannten „Brauhof“ – das Rauchen zu gestatten oder zu dulden.

Aktenzeichen: 3 K 4778/13