Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat mit Beschluss vom heutigen Tage im Eilverfahren einen Bescheid des Duisburger Polizeipräsidiums bestätigt, mit dem zwei von der „Bürgerbewegung Pro NRW“ angemeldete Versammlungen am 9. November 2013 untersagt wurden.

Die Entscheidung der Polizei, die beiden Versammlungen mit den Themen „Kein Asyl in Neumühl – Kein Asylantenheim ins St. Barbara-Hospital“ und „Rheinhausen darf nicht Klein-Bukarest werden – Recht und Ordnung wieder herstellen“ dürften nicht am 9. November durchgeführt werden, sah das Gericht als rechtmäßig an. Es ist der Argumentation der Polizei gefolgt, dass eine Gefahr für die öffentliche Ordnung bestehe, wenn die Demonstrationen am Gedenktag zur Reichspogromnacht stattfänden. Die „Bürgerbewegung Pro NRW“ mache sich bewusst die Symbolkraft dieses Tages zunutze, indem sie eine Parallele herstelle zwischen aus ihrer Sicht bestehenden sozialen Missständen auf Grund des Zuzugs von Ausländern und den Geschehnissen in der Reichspogromnacht. Hierdurch werde unterschwellig ein Bedrohungsszenario dahingehend aufgebaut, dass der Ausbruch rechtsradikaler Gewalt jedenfalls eine nahe liegende Folge der von der Bürgerbewegung thematisierten Missstände sein könne.

Gegen den Beschluss steht die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Münster offen.

Aktenzeichen: 18 L 2231/13