Mündliche Verhandlung um Abfallentsorgungsgebühren wegen sog. „Mülloffensive“ in Duisburg-Rheinhausen

 

Am Mittwoch, den 11. September 2013 verhandelt die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in öffentlicher Sitzung über die Klage eines Duisburger Hauseigentümers gegen die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR der Stadt Duisburg. Hintergrund sind Abfallentsorgungsgebühren, welche die Wirtschaftsbetriebe gegen den Kläger wegen erhöhten Müllaufkommens und der ständigen Entsorgung vor den Häusern In den Peschen/Beguinenstraße in Duisburg-Rheinhausen in Rechnung stellen. Einen Antrag des Klägers auf Erlass eines Teils seiner Abfallentsorgungsgebühren hatten die Wirtschaftsbetriebe abgelehnt. Hiergegen richtet sich die Klage, zu deren Begründung der Kläger u.a. vorträgt, er habe seit etwa einem Jahr enorme Kosten durch die Unterbringung von ausländischen Mitbürgern in seinen Häusern. Allein die Kosten der Abfallentsorgung seien unerschwinglich. Bisher habe er alle Zusatzkosten selber tragen müssen.

 

Uhrzeit: 14.30 Uhr

Ort: Verwaltungsgericht Düsseldorf

Bastionstraße 39, Saal V, Raum 342

Aktenzeichen: 16 K 4281/13