Am Freitag, den 28. Juni 2013 findet am Nachmittag im Verwaltungsgericht Düsseldorf die Vorausentscheidung des Moot Courts Grundrechte statt. Bei dem Moot Court handelt es sich um einen Wettbewerb um ein "Gerichtsspiel", bei dem Studierende der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in einer nachgestellten Gerichtsverhandlung gegeneinander antreten, um das Gewinnerteam zu ermitteln, das sich im Gerichtssaal am erfolgreichsten geschlagen hat. Verhandelt wird dabei ein fiktiver Fall, der an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2011 zur Versammlungsfreiheit im Frankfurter Flughafen (sog. "Fraport-Entscheidung") anlehnt. Mit der juristischen Bewertung der "Fraport-Entscheidung" und ihren Folgen hatten sich die Teilnehmer bereits seit Februar 2013 intensiv im Rahmen einer schriftlichen Seminararbeit befasst, sodass ihre Argumentation beim Moot Court auf den dabei erworbenen Kenntnissen aufbaut. Während des Wettbewerbs agieren die konkurrierenden Teams in einem Gerichtssaal und in Robe. Die Jury besteht aus dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Dr. Andreas Heusch, einer weiteren Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf, sowie zwei Dozenten der Heinrich-Heine-Universität. Die zwei Gewinnerteams des Vorausentscheids, die sich unter den insgesamt sechs Bewerberteams behaupten müssen, treten im Finale am 3. Juli 2013 im Heinrich-Heine-Saal der Heinrich-Heine-Universität vor dem Richter am Bundesverfassungsgericht a.D. Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio nochmals gegeneinander an. Bereits seit Monaten haben die Teilnehmer des Wettbewerbs ihre Plädoyers intensiv geübt und wurden dabei von dem Universitätsprofessor Dr. Lothar Michael und seinen studentischen und wissenschaftlichen Mitarbeitern gecoacht.

Am Freitagnachmittag beginnt der Wettbewerb um 13:45 Uhr und endet mit der Bekanntgabe der Final-Teams voraussichtlich gegen 19:00 Uhr.

Ort: Verwaltungsgericht Düsseldorf, Saal II (Raum 243) und Saal III (Raum 240)