1. Klagewelle von Asylverfahren aus den Herkunftsländern Serbien und Makedonien

Bekanntlich sind die Asylverfahren von Roma aus den Herkunftsländern Serbien und Makedonien seit Mai 2010 massiv angestiegen. Dieser Trend hat sich im Geschäftsjahr 2012 nochmals erwiesen. Nachdem das Präsidium des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bereits im Geschäftsjahr 2010 neben der für Asylsachen aus Ex-Jugoslawien zuständigen Kammer drei zusätzliche Kammern eingesetzt hatte, wurde es im Geschäftsjahr 2012 erforderlich, nochmals zwei weitere Kammern mit der Bearbeitung dieser eingehenden Asylsachen zu befassen. Im Verhältnis zur Summe der im Geschäftsjahr 2012 eingegangenen Asylverfahren aller Herkunftsländer machte der Anteil aus Ex-Jugoslawien bei den vorläufigen Rechtsschutzverfahren (L Asyl Verfahren) 82,29 % und bei den Klageverfahren 69,16 % aus. Die Erfolgsquote betrug bei den Verfahren auf Anerkennung als Asylberechtigte aus diesen Ländern 0 %. In Einzelfällen wurde Abschiebeschutz aus gesundheitlichen Gründen gewährt.

Tabelle1

Tabelle2

Aufgrund der Geschäftsverteilung sowie des hohen Arbeitseinsatzes im Hause lässt sich folgendes Arbeitsergebnis feststellen:

Von den im Jahr 2012 eingegangenen 926 L-Asyl-Verfahren sind bereits 98,38 % (= 911 Verfahren) erledigt (Stand: 31.01.2013).

Von den im Jahr 2012 eingegangenen 1628 K-Asyl-Verfahren sind bereits 54,42 % (= 886 Verfahren) erledigt (Stand: 31.01.2013).

Von den im Jahr 2012 erledigten K-Asyl-Verfahren wurden 1411 Verfahren durch Urteil, Gerichtsbescheid und Beschluss erledigt:

Tabelle3

Von den im Jahr 2012 erledigten 1417 K-Asyl-Verfahren waren anhängig:

Tabelle4

Von den im Jahr 2012 erledigten L-Asyl-Verfahren wurden 824 Verfahren durch Beschluss erledigt:

Tabelle5

Von den im Jahr 2012 erledigten 829 erledigten L-Asyl-Verfahren waren anhängig:

Tabelle6

 

2. Vielzahl von Klagen im Landwirtschaftsrecht

Neben dem massiven Anstieg der Asylsachen war die Eingangssituation beim Verwaltungsgericht Düsseldorf im Geschäftsjahr 2012 auch durch eine Klagewelle im Landwirtschaftsrecht gekennzeichnet. Die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe erhalten nach EU-Recht Direktzahlungen, die sogenannte Betriebsprämie. Wegen der Kürzung dieser Betriebsprämie haben zahlreiche Landwirte in Nordrhein-Westfalen (und anderen Bundesländern) gegen die im Dezember 2011 ergangenen Betriebsprämienbescheide Klage erhoben, mit der sie geltend machen, die Kürzung verstoße gegen die gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes. Beim Verwaltungsgericht Düsseldorf sind im Jahr 2012 940 Klagen dieser Art eingegangen. Die zuständige Kammer hat diese Verfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über einen Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder ausgesetzt. Wegen dieser Gegebenheiten sind auch im Januar 2013 bereits zahlreiche weitere Klagen eingegangen.

 

3. Klagewelle wegen U3 – Plätzen?

Inwieweit sich der ab dem diesjährigen Sommer gegebene Rechtsanspruch auf Betreuung der Kinder unter drei Jahren („Anspruch auf früh kindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege“ im Sinne von § 24 Abs. 2 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – in der ab dem 1. August 2013 geltenden Fassung) in einer Welle von Klage- oder gar einstweiligen Rechtsschutzverfahren niederschlagen wird, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht seriös prognostizieren. Dass es starke lokale und regionale Schwankungen sowohl des Angebots als auch des Bedarfs geben kann, zeigt ein Klageverfahren, das seit dem letzten Monat bei der für das Recht der Kindertageseinrichtungen zuständigen Kammer anhängig ist. Hier wendet sich eine Elterninitiative gegen eine Entscheidung der Stadt Wuppertal, ihre „U 3 – Plätze“ mangels Bedarfs in dem entsprechenden Stadtteil nicht in den Jugendhilfeplan (mit entsprechender Förderung nach dem Kinderbildungsgesetz - KiBiz - NRW) aufzunehmen. Bis jetzt sind weder in dieser noch in der für das Kinder- und Jugendhilferecht zuständigen Kammer Klagen auf einen U 3 – Platz eingegangen.

 

4. Rundfunkgebührenrecht und Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Rundfunkgebühren

Im Jahre 2012 sind rund 100 Rundfunkgebührenverfahren erledigt worden, und zwar noch nach dem alten Rundfunkgebührenrecht. Es ging um Fragen wie die nach dem notwendigen Inhalt und dem Nachweis des Zugangs der Abmeldung insbesondere der „teureren“ Fernsehgeräte, für die neben der Grundgebühr i.H.v. 5,76 EUR eine gesonderte Fernsehgebühr i.H.v. 12,22 EUR monatlich anfiel. Außerdem behaupteten Kläger z. T. noch nach Jahren, Gebührenbescheide nicht erhalten zu haben, die mit einfacher Post verschickt worden waren. Unter welchen Umständen eine Gebührenbefreiung nach den neueren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Betracht kommen kann, wenn das Einkommen des Betroffenen nur knapp oberhalb des sozialhilferechtlichen Regelbedarfs („Hartz-IV-Satz“) liegt, ist bislang nicht entschieden.

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Verfahren, in denen der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Anwendung findet, sind beim Verwaltungsgericht Düsseldorf bislang noch nicht anhängig. Dies beruht darauf, dass es erst dann zur Klage kommt, wenn die Landesrundfunkanstalt nach dem 1. Januar 2013 angefallene Rundfunkbeiträge mit einem entsprechenden Bescheid festgesetzt oder einen auf den neuen Staatsvertrag gestützten Befreiungsantrag abgelehnt und der Beitragsschuldner hiergegen erfolglos bei der Landesrundfunkanstalt Widerspruch erhoben hat.

 

5. Leistungsbilanz im Geschäftsjahr 2012

Die Anzahl der Klageeingänge beim Verwaltungsgericht Düsseldorf bewegt sich im Geschäftsjahr 2012 auf sehr hohem Niveau. Bereits in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 hatten die Klageeingänge gegenüber dem Vorjahr 2007 jeweils um rund 50 % zugenommen. Seitdem haben sich die Gesamteingänge in den Geschäftsjahren 2010 und 2012 nochmals nach oben entwickelt.

Tabelle7

Dieser hohen Eingangsbelastung ist das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Geschäftsjahr 2012 durch entsprechenden Arbeitseinsatz entgegengetreten und hat die bereits in den Geschäftsjahren 2010 und 2011 kontinuierlich weiter angestiegenen Gesamterledigungen nochmals um 4,05 % gesteigert, so dass keine zusätzlichen Anhänge entstanden sind. Diese Leistungsbilanz hat positive Auswirkungen auf die Dauer der Streitverfahren. Namentlich ist es gelungen, beim Verwaltungsgericht Düsseldorf die durchschnittliche Verfahrensdauer der Klageverfahren erneut, und zwar von 7,9 Monaten im Geschäftsjahr 2011 auf 7,1 Monate im Geschäftsjahr 2012 und bei den Eilsachen von 1,6 Monaten im Geschäftsjahr 2011 auf 1,3 Monate im Geschäftsjahr 2012 abzusenken. Dies wiederum hat zur Folge, dass die rechtsschutzsuchenden Bürgerinnen und Bürger in zahlreichen Sachgebieten damit rechnen können, dass die Anberaumung von Verhandlungsterminen bereits zeitnah nach Eingang der Rechtsschutzgesuche und Klageerwiderungen möglich wird.

Tabelle8

 6. Durchschnittlich 202 Besucher pro Tag im Internetauftritt des Gerichts

Die zur Kontrolle der Inanspruchnahme des Internetauftritts durch die Öffentlichkeit und zur Vorbereitung des Jahrespressegesprächs erhobene Aufruf-Statistik der Seiten der Domain www.vg-duesseldorf.nrw.de hat ergeben, dass nach wie vor großes Interesse am Internetauftritt des Verwaltungsgerichts Düsseldorf besteht. Im Jahresschnitt greifen an einem Tag ca. 202 Besucher auf die Seiten des Gerichts zu.

Tabelle9

Unbenannt