Am kommenden Freitag, den 25. Januar 2013, verhandelt die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in öffentlicher Sitzung über die Klage der Stadt Erkrath gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Landrat des Kreises Mettmann.

Die Stadt Erkrath als Klägerin begehrt die Aufhebung einer kommunalaufsichtlichen Verfügung des Landrates Mettmann, in der dieser die Beschlüsse des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr der Stadt aufhob, die in dem Wohnbereich an der Max-Planck-Straße bestehende Tempo 30 - Regelung auf 24 Stunden auszudehnen und in diesem Bereich ein ganztägiges Fahrverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t anzuordnen.

Uhrzeit: 12:00 Uhr

Ort: Verwaltungsgericht Düsseldorf,

Bastionstraße 39, Saal II, Raum 243

Aktenzeichen: 1 K 5900/11